Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen

 


Die Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie (auch als "Logopädie" bekannt) ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von Ärzt*innen unterschiedlicher Fachrichtungen verordnet.

So verordnen im Bereich der Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen maßgeblich Hausärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Kinder- und Zahnärzt*innen (u.a.) die Therapie.

 

Nach einer Terminabsprache in einer Praxis für Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie werden in einem Anamnesegespräch und einer ausführlichen Diagnostik die weiteren Therapieziele geplant und besprochen.

Ergänzend werden Angehörigenberatung und -anleitung angeboten.

 

 

Für alle Patient*innen, denen es nicht möglich ist, die Praxis selbstständig aufzusuchen, werden selbstverständlich nach Absprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin, Hausbesuche durchgeführt.


Die Praxis

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Die Praxis hat einen eigenen Parkplatz und auch umliegend gibt es ausreichend Parkplätze. Der Bahnhof ist sechs Gehminuten entfernt.

Angehörige und Eltern sind herzlich dazu eingeladen während der Therapie auf dem Sofa zu stricken, meditieren, lesen oder zu arbeiten. 

Für die Angehörigenberatung bitte ich darum sich zehn Minuten vor Therapieende wieder in der Praxis einzufinden, sodass die Therapieinhalte besprochen werden können und eine Anleitung möglich ist.

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Der Arzt, die Ärztin stellt ein Rezept/eine Verordnung aus. 

Vorher werden wichtige Diagnostiken durchgeführt, die unerlässlich für den Start der Therapie sind. Beispielsweise ein Hörtest, eine Laryngoskopie o.ä.

Die Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig.

 

Ausstellende Ärzt*innen:

  • Hausarzt/-ärztin
  • Allgemeinmediziner*in
  • Neurolog*in
  • Kinderarzt/-ärztin
  • Internist*in
  • HNO-Arzt/-Ärztin
  • Phoniater*in
  • Kieferorthopäd*in
  • Zahnarzt/-ärztin

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bis zum 18ten Lebensjahr übernimmt die GKV alle Kosten.

Ab dem 18ten Lebensjahr übernimmt die GKV 90% der Kosten und eine Rezeptgebühr von zehn Euro fällt an. Bei chronischen Krankheiten gibt es die Möglichkeit der Befreiung.

 

Private Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung wird der 1,6-fache Satz der gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung gestellt.

Bitte informieren Sie sich vor der ersten Stunde, ob Ihre Krankenkasse die Therapiekosten erstattet.

Für eine reiblungslose Erstattung sollten folgende Punkte auf der Verordnung stehen:

  • Therapieart (Sprech-, Sprach-, Stimm- und/oder Schluckstörung)
  • Therapiedauer (30min/45min/60min)
  • Diagnostik erbeten (bei einer Erstverordnung oder einem Praxiswechsel)
  • Bericht erbeten
  • Anzahl der Therapieeinheiten

Die Rechnung erhalten Sie immer in der letzten Stunde zusammen mit dem Originalrezept.

 

Hinweis bezüglich der Preisliste:

Die Preise orientieren sich an dem 1,6-fachen Satz der Vergütungsvereinbarung, gültig ab dem 1.10.2023.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Krankenkassen, abhängig von Ihrem Vertrag, Ihnen möglicherweise nicht die volle in Rechnung gestellte Summe erstatten.

Beihilfe berechtigte Versicherte weise ich zudem ausdrücklich darauf hin, dass bereits 2004 durch das Bundesministerium des Inneren festgestellt wurde, dass die seit 20 Jahren unveränderten beihilfefähigen Höchstbesträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und daher eine Eigenbeteiligung für den Versicherten/die Versicherte unumgänglich ist. 

 

Es ist dringend empfehlenswert, soweit nicht im Vorfeld geschehen, umgehend die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung zu klären.

Preisliste Sprech-, Sprach-, Stimm- und/oder Schlucktherapie

Leistung

Preis in Euro

Stimm-, sprech und sprachtherapeutische Erstdiagnostik

177,84

Bedarfsdiagnostik

88,93

Einzeltherapie 30 Minuten (auch telemed.)

79,04

Einzeltherapie 45 Minuten (auch telemed.)

108,69

Einzeltherapie 60 Minuten (auch telemed.)

138,32

45 Minuten Therapiezeit mit zwei Teilnehmenden (auch telemed.)

je 97,81

45 Minuten Therapiezeit mit 3-5 Teilnehmenden (auch telemed.)

je 49,41

90 Minuten Therapiezeit mit zwei Teilnehmenden (auch telemed.)

je 177,84

90 Minuten Therapiezeit mit 3-5 Teilnehmenden (auch telemed.)

je 88,93

Bericht der Leistungserbringerin an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt

9,89

Bericht auf besondere Anforderung

177,84

Hausbesuchspauschale

21,21

Vergütung des elektronischen Therapieberichts

9,89

Gespräche, Telefonate mit anderen pro Min

1,50€

Wegegeld je gefahrenen Kilometer

30ct/km

Mahngebühr bei Zahlungsverzug

5,00€

Nichteinhaltung der Zahlungsfrist

BGB §284, Basiszins §2881



Long/Post Covid

Handlungsfelder der Sprech-, Sprach-, Stimm- und/oder Schlucktherapie bei Long/Post Covid:

  • Wortfindungsstörungen im Kontext einer kognitiven Dysfunktion
  • Husten und Stimmprobleme (z.B. Vocal Fatigue)
  • Schluckbeschwerden
  • Riech- und Schmeckstörungen
  • Atemprobleme

Wenn eine Fatigue (ausgeprägte Erschöpfbarkeit) hinzukommt, wird diese durch ein Pacing mitbehandelt.


Stimmtherapie

Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme

etwas am "Organ" Stimme ist erkrankt (z.B. nach einer Operation)

 

 

Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme

 

folgende Symptome können durch ungesunden Gebrauch auftreten:

  • raue Stimme: wie nach einer langen Nacht und zuviel Zigarettenrauch
  • heisere bis stimmlose Stimme (aphon): als hätten Sie zu lange und zu laut Lieder mitgesungen
  • belegter Stimmklang : "Bist du erkältet?"
  • Lautstärke und Ausdauer sind eingeschränkt: Telefonate fallen beispielsweise schwer und werden eher vermieden
  • Druck und Schmerz: Halsschmerzen ohne krank zu sein
  • Tonhöhe und -umfang sind eingeschränkt: ein monotoner Stimmklang und die Sprechstimme scheint sehr tief/hoch zu sein

Psychogene Aphonie

plötzliche eingetretene Stimmlosigkeit (Aphonie) mit tonalem Husten/Räuspern.

Infolge akuter oder chronischer psychischer Belastungen.

 

Psychogene Dysphonie

 

langsam fortschreitende Heiserkeit mit tonalem Husten/Räuspern.


Sprechtherapie


Störungen der Artikulation

  • Verwechslung von Lauten z.B. "Tino" statt "Kino"
  • lispeln

Störungen des Sprechens

  • bei hochgradiger Schwerhörigkeit

Störungen des Redeflusses

  • z.B. bei Poltern oder Stottern (Filmempfehlung: The King's Speech - die Rede des Königs)

Störungen der Sprechmotorik

  • bei neurodegenerativen ZNS-Erkrankungen (z.B. M. Prakinson), einem Tumor, Schädel-Hirn-Trauma etc.
  • Stimme, Redefluss und Artikulation sind gestört - Laute können nicht mehr angesteuert werden.


Sprachtherapie

Sprachstörungen bei Kindern

  • der Wortschatz entspricht nicht mehr Alter (beispielsweise Late Talker)
  • der Satzbau in der Muttersprache ist nicht altersgemäß
  • Sprache wird nicht verstanden
  • Störungen der auditiven Wahrnehmung: Laute können nicht unterschieden werden ("Kanne" - "Tanne" ist doch dasselbe?) oder nicht bei Umgebungsgeräuschen gefiltert werden.

Sprachstörungen bei Erwachsenen

  • Symptomatik: Satzbau, Grammatik, Aussprache, Sprachverständnis, Wortfindung, Lesen, Schreiben sind gestört
  • beispielsweise nach einem Schlaganfall (Aphasie) oder anderen neurologischen Erkrankungen

Sie möchten einen Termin ausmachen?

Kontakt

 

Hanna Maria Cunradi

 

Tel: 0176 705 246 73

09872 909 18 99

 

info@stimmatelier.net