Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen
Die Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie (auch als "Logopädie" bekannt) ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von Ärzt*innen unterschiedlicher Fachrichtungen verordnet.
So verordnen im Bereich der Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen maßgeblich Hausärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Kinder- und Zahnärzt*innen (u.a.) die Therapie.
Nach einer Terminabsprache in einer Praxis für Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie werden in einem Anamnesegespräch und einer ausführlichen Diagnostik die weiteren Therapieziele geplant und besprochen.
Ergänzend werden Angehörigenberatung und -anleitung angeboten.
Für alle Patient*innen, denen es nicht möglich ist, die Praxis selbstständig aufzusuchen, werden selbstverständlich nach Absprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin, Hausbesuche durchgeführt.
Die Praxis hat einen eigenen Parkplatz und auch umliegend gibt es ausreichend Parkplätze. Der Bahnhof ist sechs Gehminuten entfernt.
Angehörige und Eltern sind herzlich dazu eingeladen während der Therapie auf dem Sofa zu stricken, meditieren, lesen oder zu arbeiten.
Für die Angehörigenberatung bitte ich darum sich zehn Minuten vor Therapieende wieder in der Praxis einzufinden, sodass die Therapieinhalte besprochen werden können und eine Anleitung möglich ist.
Die Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schlucktherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Der Arzt, die Ärztin stellt ein Rezept/eine Verordnung aus.
Vorher werden wichtige Diagnostiken durchgeführt, die unerlässlich für den Start der Therapie sind. Beispielsweise ein Hörtest, eine Laryngoskopie o.ä.
Die Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig.
Ausstellende Ärzt*innen:
Gesetzliche Krankenversicherung:
Bis zum 18ten Lebensjahr übernimmt die GKV alle Kosten.
Ab dem 18ten Lebensjahr übernimmt die GKV 90% der Kosten und eine Rezeptgebühr von zehn Euro fällt an. Bei chronischen Krankheiten gibt es die Möglichkeit der Befreiung.
Private Krankenversicherung
Bei einer privaten Krankenversicherung wird der 1,6-fache Satz der gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Bitte informieren Sie sich vor der ersten Stunde, ob Ihre Krankenkasse die Therapiekosten erstattet.
Für eine reiblungslose Erstattung sollten folgende Punkte auf der Verordnung stehen:
Die Rechnung erhalten Sie immer in der letzten Stunde zusammen mit dem Originalrezept.
Hinweis bezüglich der Preisliste:
Die Preise orientieren sich an dem 1,6-fachen Satz der Vergütungsvereinbarung, gültig ab dem 1.10.2023.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Krankenkassen, abhängig von Ihrem Vertrag, Ihnen möglicherweise nicht die volle in Rechnung gestellte Summe erstatten.
Beihilfe berechtigte Versicherte weise ich zudem ausdrücklich darauf hin, dass bereits 2004 durch das Bundesministerium des Inneren festgestellt wurde, dass die seit 20 Jahren unveränderten beihilfefähigen Höchstbesträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und daher eine Eigenbeteiligung für den Versicherten/die Versicherte unumgänglich ist.
Es ist dringend empfehlenswert, soweit nicht im Vorfeld geschehen, umgehend die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung zu klären.
Preisliste Sprech-, Sprach-, Stimm- und/oder Schlucktherapie
Leistung |
Preis in Euro |
Stimm-, sprech und sprachtherapeutische Erstdiagnostik |
177,84 |
Bedarfsdiagnostik |
88,93 |
Einzeltherapie 30 Minuten (auch telemed.) |
79,04 |
Einzeltherapie 45 Minuten (auch telemed.) |
108,69 |
Einzeltherapie 60 Minuten (auch telemed.) |
138,32 |
45 Minuten Therapiezeit mit zwei Teilnehmenden (auch telemed.) |
je 97,81 |
45 Minuten Therapiezeit mit 3-5 Teilnehmenden (auch telemed.) |
je 49,41 |
90 Minuten Therapiezeit mit zwei Teilnehmenden (auch telemed.) |
je 177,84 |
90 Minuten Therapiezeit mit 3-5 Teilnehmenden (auch telemed.) |
je 88,93 |
Bericht der Leistungserbringerin an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt |
9,89 |
Bericht auf besondere Anforderung |
177,84 |
Hausbesuchspauschale |
21,21 |
Vergütung des elektronischen Therapieberichts |
9,89 |
Gespräche, Telefonate mit anderen pro Min |
1,50€ |
Wegegeld je gefahrenen Kilometer |
30ct/km |
Mahngebühr bei Zahlungsverzug |
5,00€ |
Nichteinhaltung der Zahlungsfrist |
BGB §284, Basiszins §2881 |
Handlungsfelder der Sprech-, Sprach-, Stimm- und/oder Schlucktherapie bei Long/Post Covid:
Wenn eine Fatigue (ausgeprägte Erschöpfbarkeit) hinzukommt, wird diese durch ein Pacing mitbehandelt.
Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme
etwas am "Organ" Stimme ist erkrankt (z.B. nach einer Operation)
Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme
folgende Symptome können durch ungesunden Gebrauch auftreten:
Psychogene Aphonie
plötzliche eingetretene Stimmlosigkeit (Aphonie) mit tonalem Husten/Räuspern.
Infolge akuter oder chronischer psychischer Belastungen.
Psychogene Dysphonie
langsam fortschreitende Heiserkeit mit tonalem Husten/Räuspern.
Störungen der Artikulation
Störungen des Sprechens
Störungen des Redeflusses
Störungen der Sprechmotorik
Sprachstörungen bei Kindern
Sprachstörungen bei Erwachsenen